Respiratorische Erreger – Lokale Epidemiologie für die tägliche Praxis
Auf unserer Webseite finden Sie ab sofort aktuelle, lokal gesammelte Daten zu respiratorischen Infektionserregern. Diese Informationen basieren auf den Erregern, die wir mittels Multiplex- oder Einzel-PCR aus respiratorischen Proben nachgewiesen haben. Unser Ziel ist es, Ihnen einen wöchentlichen Überblick darüber zu geben, welche Erreger momentan zirkulieren.
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Die diesjährigen Ergebnisse zeigen, dass ein unerwartet großer Anteil der Infektionserreger nicht viraler, sondern bakterieller Natur ist . Wie auch Sie in Ihrer Praxis, beobachten wir vermehrt Infektionen durch Mycoplasma pneumoniae und Chlamydophila pneumoniae. Diese intrazellulären bakteriellen Erreger können schwere atypische respiratorische Erkrankungen verursachen. Eine Antibiotikatherapie ist hier von Bedeutung, um die Krankheitsdauer zu verkürzen und möglicherweise Komplikationen zu verhindern. Therapie der Wahl sind Tetrazykline, insbesondere Doxycyclin, für 5 bis 7 Tage. Alternativ sind Makrolide wie Erythromycin und Azithromycin sowie neuere Chinolone einsetzbar.
Wir möchten uns bei Ihnen für die Einsendung der Proben bedanken. Ohne diese Einsendungen hätten wir nicht erkannt, dass in diesem Jahr ein signifikanter Anteil der respiratorischen Infektionserreger bakteriellen Ursprungs ist.
Eine Labormeldepflicht für den Nachweis von Mykoplasmen besteht derzeit nur in Sachsen. Bei der Auswertung wird jedoch nicht zwischen respiratorischen und urogenitalen Mykoplasmen unterschieden (https://www.gesunde.sachsen.de/epidemiologische-berichte-4057.html).
Eine aktuelle, deutschlandweite Analyse der viralen respiratorischen Erkrankungen finden Sie beim RKI (https://www.rki.de/grippeweb).
Untersuchungsmaterial:
- Abstriche (Rachenabstriche, tiefe Nasen-Rachenabstriche), Sputum, Rachenspülwasser
Anforderung / Lagerung / Versand:
- Multiplex-PCR („RPP“ oder „Respi Panel“) und Kultur + Resistenzbestimmung.
- Abstriche bis zur Abholung bei Raumtemperatur
- Sputum, Rachenspülwasser u. ä. im Kühlschrank
Abrechnung:
Eine Kostenübernahme der Multiplex-PCR erfolgt für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Bei Angabe der Ausnahmekennziffer 32006 (Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht) erfolgt KEINE Belastung des Laborbudgets.