Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) auf fetale Trisomien 13, 18 und 21 als GKV-Leistung

- Laborinformationen

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Mit der Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden. Nach den Beschlüssen des  Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Bewertungsausschusses können diese Leistungen ab dem 01.07.2022 durch die Krankenkassen unter folgenden Indikationen erstattet werden.

  • Hinweis auf eine Trisomie aus anderen Untersuchungen
  • wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist

Neben den Trisomien 13, 18, 21 können zusätzlich Fehlverteilungen der Chromosomen 1-22 inkl. größerer Chromosomenbereiche sowie Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen X und Y untersucht werden. Eine Geschlechtsbestimmung kann vorgenommen werden. Die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen werden durch die GKV nicht übernommen (IGeL/Selbstzahlerleistungen).

Die Inanspruchnahme des NIPT erfordert eine ärztliche Aufklärung und genetische Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Für die Veranlassung des NIPT ist gemäß den Richtlinien der Gendiagnostikkommission die ärztliche Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung Voraussetzung. Für Ihre Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem NIPT können Sie folgende EBM-Ziffern abrechnen:  01789 (84 Punkte je fünf Gesprächsminuten, bis zu viermal pro Schwangerschaft) und 01790 (bei positivem Testergebnis, 166 Punkte je zehn Minuten, bis zu viermal je Schwangerschaft) abrechen.

Entnahmematerialien, Anforderungsscheine, Patienteninformationen

  • Wir bieten die NIPT in Kooperation mit einem zertifizierten inhabergeführten Labor, dem MGZ – Medizinisch Genetisches Zentrum München, an.
  • Anforderungsscheine, Entnahmesets und Patientenflyer können bei uns im Labor über den Materialanforderungsschein bestellt werden.
  • Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Testsysteme anderer Anbieter wünschen. Wir sind Ihnen gern behilflich.

Anforderung

  • Die Untersuchungen sind ab der 10. Schwangerschaftswoche (9+0) möglich. Der Test ist für Zwillingsschwangerschaften geeignet.
  • Das im Entnahmeset enthaltene Röhrchen muss vollständig gefüllt und beschriftet sein.
  • Neben dem vollständig ausgefüllten und von Patientin und Arzt unterschriebenen testspezifischen Anforderungsschein muss zwingend ein Anforderungsschein Muster 10 (Laboranforderung) beigelegt werden.
  • Nutzer unseres Online-Anforderungssystems können den Muster 10 Auftrag dort generieren, müssen aber trotzdem den testspezifischen Anforderungsschein ausfüllen und einsenden.

Lagerung, Versand

  • Die Proben können kurzzeitig bei Raumtemperatur, ansonsten im Kühlschrank gelagert werden.
  • Bitte verpacken Sie das Entnahmeset und die Anforderungsscheine in einer Labortüte.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung

Ihr Laborteam

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