Infektionsdiagnostik im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge

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Allgemeine Hinweise

Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge (MuVo) sind obligatorische serologische Untersuchungen zum Nachweis oder zur Bestimmung der Immunität (Impfstatus) gegenüber bestimmten Infektionen vorgeschrieben. Diese Infektionen können in der Schwangerschaft eine Gefahr für das ungeborene Baby darstellen.

Obligatorische Untersuchungen (Kassenleistungen) auf:

  • Syphilis (Lues)
  • Röteln (falls kein dokumentierter Impfstatus existiert)
  • HIV-Infektion (Einwilligung erforderlich)
  • Hepatitis B
  • Chlamydia trachomatis (Direktnachweis aus Erststrahlurin)

Hinweis: Diese Untersuchungen sollten möglichst früh in der Schwangerschaft erfolgen.

Zusätzliche Untersuchungen bei Bedarf

Bakteriologische Urinuntersuchungen (bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Harnwegsinfektionen)

Weitere sinnvolle Untersuchungen (Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL)
  • CMV (Cytomegalievirus)
  • Toxoplasmose
  • VZV (Windpocken)
  • Parvovirus B19 (Ringelröteln)
  • ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B (Streptococcus agalactiae)

Serologische Untersuchungen auf CMV, VZV, Parvovirus B19 und Toxoplasmose: Bestimmung des Immunstatus bzw. der Immunität. Bei fehlender Immunität oder Verdacht auf Primärinfektion können weitere Maßnahmen oder Untersuchungen eingeleitet werden. Verlaufskontrollen können notwendig sein.

Screening auf ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B: Durchführung zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche durch Abstrich aus dem Genital- oder Analbereich. Kulturelle Anzucht im Labor. Bei Nachweis wird unter der Geburt eine Antibiotikaprophylaxe verabreicht, um das Neugeborene zu schützen.

Hinweis: Diese Untersuchungen sind keine Kassenleistungen, sondern IGeL.

Achtung: Bei begründetem Verdacht auf eine akute Infektion (verdächtige Symptome oder signifikanter Kontakt mit einer Infektionsquelle) kann der behandelnde Arzt/Ärztin eine Diagnostik anfordern. Die Krankenkasse trägt in diesem Fall die Kosten (Kassenleistung).