Penicillin-Allergie:

Echt oder doch nur eine Arzneimittel-Unverträglichkeit bzw. Nebenwirkung?

Die anamnestische Angabe einer Penicillin-Allergie oder -Unverträglichkeit muss immer kritisch hinterfragt werden. Dies ist wichtig, um die Therapieoptionen mit ß-Lactam-Antibiotika nicht von vornherein auszuschließen. Alternative Antibiotika können eine geringere Wirksamkeit sowie schlechtere Verträglichkeit aufweisen.

Laut Studien vermuten etwa 5–10 % der Gesamtbevölkerung, an einer „Penicillin-Allergie“ zu leiden. Echte Penicillin-Allergien sind jedoch mit unter 1 % sehr selten, weshalb häufig ohne ausreichenden fachlichen Grund von der Verordnung von Penicillinen abgesehen wird.

Bei 85–90 % der Patienten, die eine vermeintliche „Penicillin-Allergie“ angeben, handelt es sich in Wirklichkeit um Nebenwirkungen des Antibiotikums, wie:

  • Übelkeit
  • „Magendrücken“
  • Diarrhoe
  • Unspezifische Unverträglichkeitsreaktionen

Diese Symptome werden oft fälschlicherweise als Allergiesymptome interpretiert.

Anamnese

Die Anamnese ist der Grundstein für die Abklärung, ob eine Penicillin-Allergie vorliegt. Eine hilfreiche Methode ist die Anwendung der PEN-FAST-Regeln:

PEN-FAST-Regeln

  • PEN: Patient berichtet über Penicillin-Allergie
  • F: Allergische Reaktion auf Penicillin nicht länger als 5 Jahre her (2 Punkte)
  • A: Anaphylaxie oder Angioödem ODER
  • S: Schwere allergische Hautreaktion* (2 Punkte)
  • T: Therapie der allergischen Reaktion war erforderlich (1 Punkt)

< 3 Punkte = geringes Risiko einer Penicillin-Allergie

Die maximal erreichbare Punktzahl bei den PEN-FAST-Regeln beträgt 5 Punkte. Wenn die Punktzahl unter drei bleibt, ist eine Penicillin-Allergie laut Studienautoren unwahrscheinlich. Bei den analysierten Patienten lag der negative Vorhersagewert eines solchen Ergebnisses bei 96,3 %, und externe Validierungen kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

ACHTUNG: Die PEN-FAST-Regeln sind nur für orale Penicilline und nur für erwachsene Patienten anwendbar. Da Patientenakten unvollständig sein können, ist es wichtig, den Patienten selbst detailliert nach seiner Krankengeschichte zu befragen.

Hinweise auf allergische Reaktionen

Bei Hinweisen auf eine allergische Reaktion oder Anaphylaxie in der Anamnese, wie:

  • Atemnot
  • Urtikaria
  • Sofort aufgetretenes Hautjucken / Exanthem
  • Bewusstlosigkeit (Schock)
  • „Gegenmittel“ wurden „gespritzt“
  • Monitorüberwachung oder Intensivstation
  • Allergiepass vorhanden

sollten Penicilline nicht verschrieben und auf eine Alternative ausgewichen werden. Falls noch nicht erfolgt, sollte immer eine allergologische Vorstellung empfohlen werden.

Quellen: